Fortbildung nach DGUV
Bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfer/innen müssen aller 2 Jahre eine Fortbildung besuchen. Ziel dieser Fortbildung ist vor allem das üben relevanter Fertigkeiten der Ersten Hilfe. Die Ausbildung umfast ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten und wird in den meisten Fällen auch von der Unfallkasse oder zugehörigen Berufsgenossenschaft bezahlt.
Sollte der Zweijahresrhythmus einmal überschritten sein, muss erneut ein Grundkurs besucht werden.
Dauer |
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Teilnehmerzahl |
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Zielgruppe |
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Kurs-Gebühren |
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Nebenkosten
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