Betrieblicher Ersthelfer
Betrieblicher Ersthelfer – Sind Sie ausreichend vorbereitet?
Im Arbeitsalltag kann es jederzeit zu einem Unfall kommen. In solchen Momenten zählt jede Sekunde. Doch haben Sie genug geschulte Ersthelfer in Ihrem Unternehmen?
Gesetzliche Vorgaben:
Jedes Unternehmen mit 2 bis 20 Beschäftigten muss mindestens einen Ersthelfer vor Ort haben. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mehr als 20 anwesenden Personen sind mindestens 5 % der Mitarbeitenden als Ersthelfer erforderlich. In allen anderen Betrieben dieser Größe sogar 10 %. Doch bedenken Sie: Schichtbetrieb, Homeoffice, Außendienst und Urlaubszeiten können dazu führen, dass mehr Ersthelfer nötig sind, um jederzeit abgesichert zu sein.
Kostenlose Ausbildung – Wir übernehmen die Abrechnung!
Die Kosten für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildung von Ersthelfern werden von der Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse übernommen. Wir kümmern uns für Sie um die komplette Abrechnung, sodass der Kurs für Ihr Unternehmen völlig unkompliziert ist.
Flexibel & direkt vor Ort:
Wir bieten regelmäßig offene Kurse an, schulen aber auch gerne direkt in Ihrem Unternehmen. Ab 12 Teilnehmern ist eine Inhouse-Schulung ohne zusätzliche Kosten möglich. Auch für kleinere Gruppen bieten wir Inhouse-Schulungen an – hier fällt lediglich eine Differenzzahlung an.
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